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Rechtliches bei Drohnen – Wichtige Infos ohne Rechtsberatung

Die Benutzung von Drohnen ist in den letzten Jahren sehr gestiegen. Seit 2025 sind die Gesetze in Deutschland, welche für die Benutzung von Drohnen verantwortlich sind, erneut verändert worden. Insbesondere durch die neue EU-Drohnenverordnung, die seit 2021 gilt und 2025 weiter konkretisiert wurde.

In der Schweiz und Österreich gelten jedoch andere Gesetze, sowie Bestimmungen über die Verwendung von Drohnen. Dieser Artikel fasst somit die wichtigsten Details zur Handhabung von Drohnen in Deutschland zusammen. Die auf diesem Blog bereitgestellten Informationen zu rechtlichen Vorschriften, Gesetzen und Regelungen im Zusammenhang mit Drohnen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar und können eine solche nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernehmen.

Worauf muss beim Kauf einer Drohne geachtet werden?

  • Haftpflichtversicherung: Ein sehr wichtiger Punkt in Sachen Drohnen ist die Versicherung. Es ist egal, ob die Drohne nur für ein Hobby genutzt wird oder für gewerbliche Zwecke, eine Haftpflichtversicherung muss im Regelfall immer vorhanden sein. Eine private Haftpflichtversicherung reicht hier jedoch nicht aus, es muss daher noch eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.
  • Mindestalter der Drohne: Ein solches ist bis dato noch nicht bekannt, dies wird meist von den Versicherungsgesellschaften vorgegeben. Für Drohnen über 2kg ist jedoch ein Mindestalter von rund 16 Jahren festgesetzt. Außerdem ist bei solchen Geräten ein eigener Drohnenführerschein notwendig.
  • Drohnenführerschein: Ein solcher Führerschein gilt für fünf Jahre und muss durch eine Prüfstelle erfolgen. Dies gilt für gewerbliche, als auch für die private Nutzung.
  • Kennzeichnungspflicht: Prinzipiell muss jede Drohne, die über 250 Gramm wiegt, mit dem Eigentümer gekennzeichnet werden. In dieser Kennzeichnung muss unter anderem auch die vollständige Adresse des Inhabers bekannt gegeben werden. Des Weiteren müssen solche Kennzeichnungen immer sichtbar angebracht und zudem feuerfest sein. Registriert werden muss die Drohne jedoch nicht. Für eine sichere und richtige Kennzeichnung werden deshalb Aluminium-Plaketten empfohlen. Die Registrierungspflicht der Drohne selbst (über eine zentrale Plattform) ist zusätzlich verpflichtend.

Wo dürfen Drohnen überall verwendet werden?

Laut neuer Drohnen-Verordnung ist die Maximalhöhe von Drohnen auf 120 Meter begrenzt. Drohnen.

Drohnen über 250 Gramm oder solche mit Kamera dürfen grundsätzlich auf Privatgrundstücken geflogen werden. Eine ausdrückliche Erlaubnis unterhalb einer öffentlichen Regelung ist nicht generell erforderlich, jedoch müssen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Überwachung oder Aufnahme ohne Zustimmung ist unzulässig.

Ein Sicherheitsabstand von meist 100 Meter (Abstände variieren teils je nach Gefährdungspotential und zuständiger Landesregelung) muss bei folgenden Orten eingehalten werden:

  • Industriegebiete
  • Justizanstalten
  • große Menschenansammlungen
  • Krankenhäuser
  • Unglücksorte, sowie Katastrophengebiete und andere Einsatzorte
  • Anlagen des Militärs
  • Energieerzeugungsanlagen
  • Bahnanlagen, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen

Des Weiteren gibt es einige Ausnahmen, wo Drohnen unter gewissen Bedingungen fliegen dürfen. Die maximale Flughöhe darf auf gewissen Modellflugplätzen überschritten werden. Auf ausgewiesenen Modellflugplätzen dürfen Drohnen unter bestimmten Bedingungen und in der Regel mit Zustimmung des Platzbetreibers auch über die sonst übliche Maximalhöhe von 120 Metern hinaus fliegen. Diese Ausnahmeregelungen sind gezielt für den Modellflug geschaffen und unterliegen speziellen Vorgaben.

Wenn ausdrückliches Erlaubnis der Einwohner besteht, dürfen Drohnen auch über Wohnanlagen geflogen werden. Die Drohne darf hier jedoch keine Kamera besitzen und außerdem keine akustischen Funksignale aufzeichnen bzw. empfangen.Liegt eine ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen vor, dürfen Drohnen grundsätzlich auch über Privatgrundstücken und Wohnanlagen fliegen. Für Drohnen mit Kamera gibt es jedoch klare Einschränkungen, da der Schutz der Persönlichkeitsrechte oberste Priorität hat. Bild- und Tonaufnahmen sowie das Empfangen akustischer Funksignale sind ohne vorherige, eindeutige Einwilligung streng untersagt. Diese Regelungen entsprechen den aktuellen Datenschutzbestimmungen und geltenden Flugvorschriften.

Drohnen dürfen außerdem mit einer VR-Brille geflogen werden, jedoch nur, wenn das Gewicht unter 250 Gramm liegt. Des Weiteren ist es wichtig, einen Aufpasser zur Seite zu haben, der für die Sichtweite des Objektes verantwortlich ist.FPV-Flüge mit VR-Brille sind bei Drohnen unter 250 Gramm erlaubt, wenn ein zweiter Sichtkontakt gewährleistet ist. Das wird so von der EU-Drohnenverordnung und den deutschen Luftfahrtbestimmungen vorgegeben und ist wichtig zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Sollte eine FPV-Brille gegeben sein, ist es außerdem möglich, außerhalb der Sichtweite zu fliegen, jedoch müssen einige Dinge beachtet werden:

  • die Drohne muss unter 250 Gramm wiegen
  • Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter, außer in speziellen Kontrollzonen (zum Beispiel um Flughäfen), wo ohne Genehmigung nur 50 Meter erlaubt sind.
  • Es muss eine weitere Person als Sichtbeobachter (Spotter) anwesend sein, die den Piloten vor Gefahren frühzeitig warnt

Wenn eine Ausnahmegenehmigung vorhanden ist, darf unter anderem auch eine Drohne über fünf Kilogramm geflogen werden. Nach den aktuellen Vorschriften in Deutschland und der EU-Drohnenverordnung benötigen Drohnen mit einem Startgewicht von über 5 Kilogramm grundsätzlich eine spezielle Aufstiegserlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde. Nur mit dieser Ausnahmegenehmigung ist der Betrieb solcher schweren Drohnen rechtlich zulässig. Ohne diese behördliche Erlaubnis ist das Fliegen von Drohnen über 5 kg streng verboten – und zwar sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich.

Es können zusätzlich noch andere Ausnahmegenehmigungen von der Luftfahrtbehörde beantragt werden.

Wo sind Drohnen nicht erlaubt?

Das Fliegen von Drohnen ist in gewissen Bereichen nicht erlaubt, darunter zählen unter anderem:

  • Über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Erlaubnis oder wenn die Drohne zu schwer ist (ab 250 Gramm mit Kamera gelten strengere Regeln)
  • Außerhalb der direkten Sichtweite des Piloten (nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt)
  • In Naturschutzgebieten
  • Bei Nachtflügen ohne entsprechende Genehmigung
  • Im Umkreis von 1,5 Kilometern um Flugplätze
  • Bei Drohnen über 5 Kilogramm ohne Ausnahmegenehmigung

Drohnen auch im Urlaub rechtssicher verwenden

Es ist sehr wichtig, sich im Vorhinein darüber zu informieren, ob das Filmen oder Fotografieren mit Drohnen im jeweiligen Land erlaubt ist. Es gelten nämlich unterschiedliche Vorschriften. Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich teils erheblich und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. In einigen Ländern drohen bei Verstößen gegen die Drohnengesetze empfindliche Geldbußen oder sogar langjährige Haftstrafen – in Extremfällen kann das bis zu 30 Jahre Gefängnis bedeuten.

Fazit: Grundlagenwissen Drohnenrecht – Was Hobby-Piloten wissen sollten (keine Rechtsberatung)

Gerade Anfängern ist häufig nicht bewusst, was mit einer Drohne alles erlaubt ist und was eben nicht. Man sollte die Vorschriften gut kennen und sich immer aktuell informieren.

Wenn man dies aber beachtet, steht dem neuen Hobby nichts mehr im Weg. Die Zukunft wird zeigen, für was Drohnen noch alles verwendet werden.

Achtung: Unsere Informationen können keine Rechtsberatung ersetzen. Das Thema ist sehr komplex und ändert sich schnell, auch durch neue Urteile. Im Einzelnen und im konkreten Anwendungsfall und für detaillierte Informationen sollte ein Anwalt konsultiert werden.

Die auf diesem Blog veröffentlichten Informationen zu rechtlichen Vorschriften, Gesetzen und Regelungen rund um Drohnen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keinesfalls eine individuelle rechtliche Beratung.

Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte. Das Drohnenrecht ist komplex und unterliegt ständigen Änderungen, insbesondere durch neue europäische und nationale Vorgaben.

Für verbindliche Auskünfte sowie bei individuellen Rechtsfragen empfehlen wir ausdrücklich, einen qualifizierten Rechtsanwalt oder die zuständigen Behörden zu konsultieren.

Der Betreiber dieses Blogs übernimmt keine Haftung für Schäden oder Nachteile, die aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Informationen entstehen.